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Änderungen für Zuchtverbände Warendorf (fn-press). Mit den Änderungen des Tierzuchtgesetzes und deren Konsequenzen setzen sich derzeit die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und die deutschen Zuchtverbände auseinander. Dabei geht es insbesondere um die neue Definition des Tätigkeitsbereiches eines Zuchtverbandes und die Privatisierung im Bereich Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung.
Ausgelöst worden war die Gesetzesnovelle durch eine Verletzung des EG-Vertrags im Rinderbereich. Zentrales Anliegen des neuen Tierschutzgesetzes ist es neben einer stärkeren Angleichung an das EG-Recht und einer Regelung zum Erhalt der genetischen Vielfalt, den Zuchtorganisationen die volle organisatorische und operative Zuständigkeit für die Planung und Durchführung der Zuchtprogramme zu übertragen. Eine komplette „Entstaatlichung“ scheiterte allerdings am Wunsch einiger Bundesländer, am unmittelbaren staatlichen Einfluss auf Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung festzuhalten. „Wir haben damit in Deutschland zur Zeit eine Mischform, bei der eine Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmen kann, ob in dem betreffenden Land die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertschätzungen als hoheitliche Aufgaben durchgeführt werden“, erklärt Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). „Das Ziel der Zuchtverbände ist es allerdings, auch zukünftig eine gemeinsame Leistungsprüfungskonzeption zu haben.“ Zeit dazu bleibt bis zum Ende des Jahres 2013, bis dahin gilt eine Übergangsregelung. Spätestens dann müssen die Zuchtorganisationen eine erneute Anerkennung beantragen und dazu eine geänderte Satzung vorlegen, in der die private Durchführung der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung berücksichtigt ist. Wesentliche Auswirkungen auf die Pferdezucht hat auch die Definition des Tätigkeitsbereiches als „Gebiet, in dem eine Zuchtorganisation ihr Zuchtprogramm durchführt und in dem im Falle einer Züchtervereinigung deren Mitglieder ihren Betriebssitz haben.“ Die Konsequenz daraus sei, so Dr. Miesner, „dass sich unsere Zuchtverbände fragen müssen, ob sie ihren Tätigkeitsbereich auf alle Bundesländer beziehungsweise Mitgliedsstaaten ausdehnen wollen, in denen ihre Mitglieder wohnen. Das wird noch einige Diskussionen mit sich bringen, vor allem darüber, wie und in welcher Form die Betreuung der Mitglieder außerhalb der ‚Kernzuchtgebiete’ erfolgen kann. Einige Verbände haben bereits reagiert, bei anderen laufen die Überlegungen“.
Quelle: fn-press/ Hb |