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FN verlängert Nennungsschluss für NeOn-Nutzer

Warendorf (fn-press). Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat folgende Änderungen im Nennungssystem beschlossen, die zum 1. Januar 2009 in Kraft treten: Der Nennungsschluss für die Nutzer des Online-Nennungssystems NeOn verlängert sich. Ab dem 1. Januar können Turnierteilnehmer, die das Internet nutzen, bis zu fünfdreiviertel Tage länger nennen als die Nutzer der konventionellen Papiernennung. Damit erhöhen sich Zeitvorteil und Flexibilität für Online-Nenner. Die fünfdreiviertel Tage errechnen sich ab dem Tag des in der Ausschreibung vom Veranstalter angegebenen Papiernennungsschlusses. Wenn wie bei den meisten Turnierveranstaltern zum Beispiel am Dienstag Nennungsschluss für Papiernennungen ist, dann können NeOn-Nutzer ab dem nächsten Jahr bis Montag Abend 18 Uhr noch ihre Nennung abgeben. Bisher ist Freitag 24 Uhr äußerste Zeit-grenze. Ist der Papiernennungsschluss am Mittwoch oder Donnerstag, dann verschiebt sich der Online-Nennungsschluss jeweils um einen Tag auf 18 Uhr Dienstag beziehungsweise Mittwoch.

Ab dem nächsten Jahr werden nur noch Nennungen bearbeitet, die mit Original-Nennscheck beziehungsweise fristgerecht als Online-Nennung über NeOn bei der FN eingehen. Nennungen, die per Fax, E-Mail oder ähnliches – egal, ob über den Veranstalter oder durch den Nenner selbst – eingehen, werden nicht mehr akzeptiert und bearbeitet. „Wir verstehen natürlich, dass die Veranstalter viele Teilnehmer wollen und sich daher hinsichtlich des Nennungsschlusses oft flexibel zeigen. Das hat aber nun Ausmaße angenommen, dass damit ein erheblicher Mehraufwand entstanden ist,“ begründet Carsten Rotermund, Leiter der Abteilung FN-Service, die Entscheidung. Alle gefaxten oder gemailten Nennungen müssen in der FN-Zentrale manuell eingegeben werden, weil sie nicht über das Beleglesegerät automatisch verarbeitet werden können.

In diesem Zusammenhang steht auch der Hinweis, den Veranstaltern konsequent und ausnahmslos Säumnisgebühren bei verspätetem Nennungsversand an die FN (vergleiche Paragraph 35.2 Leistungs-Prüfungs-Ordnung/LPO) gemäß Gebührenordnung zu berechnen. Die Nennungen müssen spätestens fünf Werktage (inklusive Samstag) nach Papiernennungsschluss an die FN geschickt werden. Es zählt der Poststempel. Das heißt bei einem Nennungsschluss am Dienstag können die Veranstalter ihre Sendung letztmöglich am darauffolgenden Montag an die FN schicken, damit die Unterlagen fristgerecht ankommen und keine Säumnisgebühren anfallen. „Wer flexibler nennen können möchte, der sollte NeOn nutzen. Das sollten die Veranstalter auch ihren Turnierteilnehmern raten“, wirbt Carsten Rotermund für das Nennen via Internet.

Dass der Internet-Turniersport-Service Nennung Online (www.fn-neon.de) attraktiv ist, belegen die Nutzerzahlen. Schon 48 Prozent aller Turnierteilnehmer nennen online. Innerhalb nur eines Jahres sind die Nutzerzahlen um 37 Prozent gestiegen. Das ist kein Wunder, denn NeOn spart Geld und Zeit und bietet ein Höchstmaß an Flexibilität. Porto und Gang zum Briefkasten fallen weg. Man kann 365 Tage im Jahr überall und rund um die Uhr nennen und Ausschreibungen bundesweit online einsehen. Man kommt schnell und einfach an kurzfristige Turnierinformationen. Die Turnierveranstalter können unkompliziert und schnell Kontakt aufnehmen. Nennungen und Turniereinsätze sind automatisch dokumentiert und jederzeit abrufbar. Die Kosten für die Nachbestellung von Aufklebern und Scheckheften entfallen und ein einfaches und sicheres Bankeinzugsverfahren ersetzt die lästige Scheckausstellung. Darüber hinaus kann man seine Jahresturnierlizenz online verlängern - ohne Vorkasse, lästiges Abstempeln-Lassen (Vereinsstempel) und Zurücksenden der Wiederantragskarte.  

Quelle: fn-press/Bo
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