Ordnungsmassnahme gegen Tanja Pfleger
Warendorf (fn-press). Die 2. Kammer der FN-Disziplinarkommission sprach gegen die Reiterin Tanja Pfleger (Moorenweis) wegen fahrlässigen Einsatzes des Pferdes Sultan bei der Pferdeleistungsschau Siegertsbrunn (5. bis 7. August 2005) bei gleichzeitigem Vorhandensein einer gemäß § 67 a Ziffer 2 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) im Wettkampf verbotenen Substanz folgende Ordnungsmaßnahme aus: Die Reiterin wird wegen Verstoß gegen § 67 a Ziffer 2 LPO vom 6. Februar bis einschließlich 5. Juni 2007 von allen Wettbewerben und Leistungsprüfungen ausgeschlossen.
Sie hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Reiterin hatte bei der Pferdeleistungsschau Siegertsbrunn das Pferd Sultan gestartet. Eine anschließende Medikationskontrolle ergab das Vorhandensein der gemäß § 67 Absatz a Ziffer 2 LPO im Wettkampf verbotenen Substanz Phenylbutazon.
Quelle: fn-press/ T.H. |