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Bundeschampionate 2008 Änderungen bei den Anforderungen für die Qualifikationsprüfungen Warendorf (fn-press). Die Anforderungen für die Qualifikationsprüfungen und die Bestimmungen für die Qualifikationen zum Finale der Bundeschampionate (3. bis 7. September in Warendorf) haben sich gegenüber dem Vorjahr folgendermaßen geändert: Grundsätzlich müssen sich Reiter und Pferd/Pony sowie Fahrer und Pferd als Paar qualifizieren.
Dressurpferde:
• In den Dressurpferdeprüfungen Klasse L und M für die fünf- und sechsjährigen Pferde werden in Anpassung an die neue Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) ab diesem Jahr fünf Einzelnoten für Schritt, Trab, Galopp, Durchlässigkeit und Gesamteindruck vergeben. • Für das Bundeschampionat qualifizieren sich alle Pferde mit einer Endnote von 7,8 und besser. Im Vorjahr lag die Note bei einer 8,0. Durch das neue Notensystem schlagen schwache Einzelnoten in der aus dem Durchschnitt aller Einzelnoten gebildeten Endnote stärker durch. Dieser Einfluss wird mit der geringeren Durchschnittsnote aufgefangen. Dressurponys:
• In den Qualifikationsprüfungen für die Dressurponys sind ab diesem Jahr Aufgaben vorgeschrieben. Die fünfjährigen Dressurponys müssen in der Aufgabe DA 1 oder DL 4 und die sechsjährigen Dressurponys in der DL 4 aus dem „Aufgabenheft Reiten“ vorgestellt werden. • Ponys, die sich über die Dressurponyaufgabe der Klasse A qualifizieren sollen, können von Junioren der Leistungsklasse (LK) D 6 und höher vorgestellt werden. Die Dressurponyprüfung der Klasse L kann nur von Junioren der LK D 5 oder höher geritten werden. Springpferde:
• Sollten die in den Anforderungen für die fünf- und sechsjährigen Springpferde vorgeschriebenen Kriterien für die Qualifikationsprüfungen nicht erfüllt werden, wird die Prüfung nicht als Qualifikation anerkannt. So ist zum Beispiel ein überbauter Wassergraben verpflichtend vorgeschrieben, für die Sechsjährigen wird ein offener Wassergraben empfohlen. Springponys:
• In der Springponyprüfung der Klasse A sind Junioren der LK S 6 und höher startberechtigt. Die Springponyprüfung der Klasse L kann nur von Junioren der LK S 5 oder höher geritten werden. Während sich die fünfjährigen Springponys sowohl über eine Springponyprüfung der Klasse A oder L für das Bundeschampionat des fünfjährigen Springponys qualifizieren können, ist für die sechsjährigen Springponys eine Springponyprüfung der Klasse L vorgeschrieben. Vielseitigkeitspferde
• Hallenprüfungen werden nicht als Qualifikation für das Bundeschampionat gewertet. • Bei den Kombinierten Prüfungen gemäß §§ 800-803 LPO gelten neben Dressur-, Spring- und Geländeprüfung nun auch Dressurpferde-, Springpferde- und Geländepferdeprüfungen als Qualifikationen. • Die Qualifikation ist auf drei verschiedenen Veranstaltungen zu erbringen, von denen mindestens zwei an verschiedenen Orten stattfinden. Vielseitigkeitsponys:
• Auch hier werden Hallenprüfungen nicht als Qualifikation für das Bundeschampionat anerkannt. • Bei den Vielseitigkeitsponys ist die Qualifikation für die Bundeschampionate erweitert worden. Zum einen müssen die Ponys in Geländepferdeprüfungen der Klasse A zweimal eine Wertnote von mindestens 7,0 erreichen. Dabei kann je ein Geländepferde-Qualifikationsergebnis durch eine Platzierung in einer Vielseitigkeitsprüfung beziehungsweise Kombinierten Prüfung der Klasse A ersetzt werden. Zum anderen müssen alle Ponys, die diese Voraussetzung erfüllen, vom 4. bis 5. August an einem Vorbereitungslehrgang am Bundesleistungszentrum Reiten unter der Leitung des zuständigen Bundestrainers Fritz Lutter teilnehmen. • Die Qualifikation ist an zwei verschiedenen Veranstaltungsorten zu erbringen. • Reiter und Pony müssen sich als Paar qualifizieren. Eine solche gemeinsame Qualifikation liegt vor, wenn mindestens ein Qualifikationsergebnis von dem beim Bundeschampionat mit dem Pony startenden Reiter vorliegt. • Sollten sich weniger als 15 Ponys direkt qualifizieren, so behält sich der Veranstalter vor, weitere Paare zuzulassen. • Die Bundeschampionats-Qualifikation – erworben bei einer Vielseitigkeitsprüfung oder Kombinierten Prüfung Klasse A – ist mit entsprechenden Ergebnislisten durch den Reiter/Besitzer des jeweiligen Ponys bis zum Nennungsschluss beim Bundeschampionate-Veranstalter nachzuweisen. Die vollständigen „Anforderungen in den Qualifikationsprüfungen und Bestimmungen für die Qualifikationen zum Finale 2008“, Qualifikationstermine und weitere Infos zu den Bundeschampionaten finden sich unter www.pferd-aktuell.de.
Quelle: fn-press/ Bo |